Klasse B

Für die Klasse B gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (Anmeldung frühestens mit 17,5 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters)
  • Begleitetes fahren ab 17 (Anmeldung frühestens mit 16,5 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters) 
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
  • Beinhaltet außerdem MOFA, AM und Klasse L

Wer von Anfang an schon plant später einen BE Führerschein zu machen, sollte sich für den Beginn für diese Klasse entscheiden.
Dann kann der BE Führerschein auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden, ohne eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge zu erhalten.

Interessiert?