Fahrerschulung B196

  • Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.
  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b.
  • Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b beizubringen.
  • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt die Eintragung der Schlüsselzahl 196 das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1 NUR im INLAND!
  • Theorieunterricht 4x Klassenspezifischer Unterricht Motorrad

  • Praktischer Unterricht (min.) 5 Stunden a 90 Minuten (450 Minuten)

    • Übungen zu Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben der Klasse A1)
    • Schulung auf Bundes- oder Landstraße
    • Schulung auf Autobahnen
  • Für die Erweiterung auf die Schlüsselzahl 196 muss weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
    Nach absolvieren der Fahrerschulung erhält man eine Bestätigung über Dauer und Umfang und kann die Schlüsselzahl in seinen Führerschein eintragen lassen.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt die Eintragung der Schlüsselzahl 196 das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1 NUR im INLAND!

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