Klasse B197
Voraussetzungen
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
- Beinhaltet außerdem Mofa, AM und Klasse L
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
- Beinhaltet außerdem Mofa, AM und Klasse L
Was darf ich fahren?
Vorteile
Etwas sorgenfreier durch die Prüfung geht es “automatisch”.
Der Vorteil liegt klar auf der Hand:
In der Grundausbildung auf dem Automatik – Fahrzeug lernst du den Straßenverkehr direkt und ohne Umstände kennen.
Sobald du die Grundausbildung abgeschlossen hast und sicher im Straßenverkehr unterwegs bist, musst dich nur wenige Male wirklich auf das Bedienen der Kupplung konzentrieren. So meisterst du meist schon nach kurzer Zeit das Anfahren und Schalten – weil die Regeln im Straßenverkehr, die Abmaße des Fahrzeugs und das Fahrgefühl bereits zur Gewohnheit geworden sind.
Nach absolvieren der praktischen Prüfung unterliegst du keinerlei Einschränkungen in der Fahrzeugwahl. Du darfst uneingeschränkt zwischen Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetrieben fahren.
Eine echte Empfehlung!