A1 – Leichtkraftrad

Fรผr die Klasse A1 gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (Anmeldung frรผhestens mit 15,5 Jahren, Theorieprรผfung frรผhestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters, praktische Prรผfung frรผhestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters)
  • Kraftrรคder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhรคltnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht รผbersteigt,
  • dreirรคdrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rรคdern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Hรถchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

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Verรคnderte Bรผrozeiten wรคhrend der Sommerferienzeit

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