A1 – Leichtkraftrad

Für die Klasse A1 gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (Anmeldung frühestens mit 15,5 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters)
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

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