A2 – Motorrad (35 kW)

Für die Klasse A2 gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (Anmeldung frühestens mit 17,5 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters)

oder

  • Stufenführerschein: Vorbesitz der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren (Theorieprüfung entfällt)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Interessiert?