Fahrerschulung B196

  • Das Mindestalter fรผr die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlรผsselzahl 196 betrรคgt 25 Jahre.
  • Besitz der Fรผhrerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Fรผr die Eintragung der Schlรผsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b.
  • Beim Antrag auf Eintragung der Schlรผsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b beizubringen.
  • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlรผsselzahl 196 darf ein Jahr nicht รผberschreiten.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlรผsselzahl 196 erteilt werden fรผr Kraftrรคder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cmยณ, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhรคltnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht รผbersteigt.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt die Eintragung der Schlรผsselzahl 196 das Fรผhren von Kraftfahrzeugen der Klasse A1ย NURย imย INLAND!
  • Theorieunterricht 4x Klassenspezifischer Unterricht Motorrad

  • Praktischer Unterricht (min.) 5 Stunden a 90 Minuten (450 Minuten)

    • รœbungen zu Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben der Klasse A1)
    • Schulung auf Bundes- oder LandstraรŸe
    • Schulung auf Autobahnen
  • Fรผr die Erweiterung auf die Schlรผsselzahl 196 muss weder eine theoretische, noch eine praktische Prรผfung abgelegt werden.
    Nach absolvieren der Fahrerschulung erhรคlt man eine Bestรคtigung รผber Dauer und Umfang und kann die Schlรผsselzahl in seinen Fรผhrerschein eintragen lassen.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt die Eintragung der Schlรผsselzahl 196 das Fรผhren von Kraftfahrzeugen derย Klasse A1ย NURย imย INLAND!

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