BE – Anhänger

  • Im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (auch mit begleitetem Fahren ab 17 möglich)
  • Mindestalter 18 Jahre (bei begleitetem Fahren 17 Jahre)
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Interessiert?